Bleib kompromisslos unabhängig, mit Anstellung pro Projekt
Du bringst den Auftraggeber und das Projekt mit. Factofly stellt dich für die Dauer der Arbeit nach deutschem Recht an. Gehaltsabrechnung, Abgaben und Vertrag – alles erledigt.
✓ Befristet
✓ Bruttogehalt steht fest
✓ Per QES unterzeichnet
01/ SO FUNKTIONIERT'S
Dein erstes Projekt mit Factofly
02/ DEN VERTRAG VERSTEHEN
Du wirst für das Projekt angestellt.
Jedes Factofly-Projekt läuft auf demselben Vertragstyp. Klare Struktur, nichts Improvisiertes.
03/ RECHTLICHES
Die rechtliche Grundlage
Rund um projektbasiertes Arbeiten in Deutschland tauchen zwei Rechtsbegriffe immer wieder auf. Hier siehst du, wo Factofly steht – und wo nicht.

Not Scheinselbstständigkeit
Scheinselbstständigkeit is when someone is treated as a freelancer but legally meets an employee’s criteria.
Dieses Risiko liegt beim Auftraggeber. Bei Factofly bist du für die Projektlaufzeit tatsächlich angestellt – bei uns. Die Kategorie greift also nicht!
Keine Arbeitnehmerüberlassung (AÜG)
Das AÜG regelt die Überlassung einer namentlich benannten Arbeitskraft an einen Auftraggeber, der ihre tägliche Arbeit steuert. Factofly liefert ein definiertes Ergebnis und keine Person. Du bleibst in deiner Arbeitsweise unabhängig. Das ist der entscheidende Unterschied.
Ein stabiler, sicherer Vertrag
Der Vertrag mit dem Auftraggeber über Factofly ist ein Projektvertrag – ein Vertrag über ein konkretes Ergebnis.
Wir sorgen dafür, dass die Struktur drum herum (Anstellung, Gehaltsabrechnung, Abgaben) nach deutschem Recht standhält. Daran arbeiten wir sorgfältig.
Project fit
Nicht jede Art von Arbeit passt zum Modell. Eingebettete Rollen, offene Retainer, Projekte ohne klares Ergebnis – das ist meist kein guter Fit. Das sagen wir lieber früh als spät.
04/ FEEDBACK
Karin Schnoor
Media Buyer, Frankfurt

06/ HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN
Was beim ersten Mal fast alle fragen.
Bleib kompromisslos unabhängig, mit Anstellung pro Projekt
Du bringst den Auftraggeber und das Projekt mit. Factofly stellt dich für die Dauer der Arbeit nach deutschem Recht an. Gehaltsabrechnung, Abgaben und Vertrag – alles erledigt.
✓ Befristet
✓ Bruttogehalt steht fest
✓ Per QES unterzeichnet
01/ SO FUNKTIONIERT'S
Dein erstes Projekt mit Factofly
02/ DEN VERTRAG VERSTEHEN
Du wirst für das Projekt angestellt.
Jedes Factofly-Projekt läuft auf demselben Vertragstyp. Klare Struktur, nichts Improvisiertes.
03/ RECHTLICHES
Wo Factofly rechtlich steht.
Rund um projektbasiertes Arbeiten in Deutschland tauchen zwei Rechtsbegriffe immer wieder auf. Hier siehst du, wo Factofly steht – und wo nicht.

Keine Scheinselbstständigkeit
Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn jemand als Freelancer behandelt wird, aber rechtlich die Kriterien eines Arbeitnehmers erfüllt.
Dieses Risiko liegt beim Auftraggeber. Bei Factofly bist du für die Projektlaufzeit tatsächlich angestellt – bei uns. Die Kategorie greift also nicht!
Keine Arbeitnehmerüberlassung (AÜG)
Das AÜG regelt die Überlassung einer namentlich benannten Arbeitskraft an einen Auftraggeber, der ihre tägliche Arbeit steuert. Factofly liefert ein definiertes Ergebnis und keine Person. Du bleibst in deiner Arbeitsweise unabhängig. Das ist der entscheidende Unterschied.
Ein stabiler, sicherer Vertrag
Der Vertrag mit dem Auftraggeber über Factofly ist ein Projektvertrag – ein Vertrag über ein konkretes Ergebnis.
Wir sorgen dafür, dass die Struktur drum herum (Anstellung, Gehaltsabrechnung, Abgaben) nach deutschem Recht standhält. Daran arbeiten wir sorgfältig.
Project fit
Nicht jede Art von Arbeit passt zum Modell. Eingebettete Rollen, offene Retainer, Projekte ohne klares Ergebnis – das ist meist kein guter Fit. Das sagen wir lieber früh als spät.
04/ FEEDBACK
Karin Schnoor
Media Buyer, Frankfurt

05/ AUSZAHLUNG
Rechne dein Projekt durch.
Schieb den Regler. Wähl deine Krankenkasse.
Sieh, was auf deinem Konto ankommt.
Nur ein Richtwert. Steuerklasse, Kirchensteuer und Freibeträge bleiben unberücksichtigt.
06/ HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

